Von 20. bis 23. Oktober 2012 unternahmen Heidrun André und Robert Seebacher mehrere Forschungstouren in die postsiphon gelegenen Teile der Liager-Höhle bei Altaussee.
Dazu musste einer der beiden sperrenden Siphone abgelassen werden. Am ersten Tag wurde am Siphon „Altausseer Badewanne“ ein langer Schlauch installiert um das Wasser abzulassen.
Anschließend gelang es bei einer Oberflächenbegehung im steilen Felsgeländer über der Liager eine neue Höhle zu entdecken, den Glasofen (1623/166 a-b). Diese Höhle besitzt ein schönes Portal und einen steil ansteigenden Gang, welcher aber leider an einem massiven Sedimentverschluss endet. Die Vermessung der Höhle ergab eine Länge von immerhin 41 m.
Am 21. Oktober war ein erster Vorstoß hinter den Siphon der Liager geplant. Leider musste jedoch festgestellt werden, dass sich der Wasserspiegel erst um etwa 50 cm gesenkt hatte. Als Ausweichprogramm gelang es in der nahe gelegenen Kugelmühle (1623/221) eine glatte, 3 m hohe Wand mittels Bohrhammer zu erklimmen. Leider endete der darüber ansetzende schmale Gang nach weinigen Metern an einer Engstelle. Ein schöner Erfolg war aber der zufällige Nachweis eines Höhlenlaufkäfers der Gattung "Arctaphaenops" für diese Höhle.
Am nächsten Tag war der Wasserspiegel im Siphon der Liager-Höhle soweit abgesunken, dass es mit Neoprenanzügen möglich war dieses Hindernis ohne Tauchausrüstung zu überwinden. Dahinter mussten mehrere Seilabstiege und eine rund 20 m lange Seilbahn über einen See eingerichtet werden. Beim Rückweg wurden dann alle bekannten postsiphon gelegenen Teile der Liager-Höhle neu vermessen und mit Fotos dokumentiert (ca. 200 m).
Am 23. Oktober erfolgte schließlich ein Vorstoß ins Neuland. Mittels Akku-Bohrhammer gelang es einen teilweise überhängenden, 20 m hohen Schlot zu bezwingen. Leider wird dieser aber im oberen Bereich so eng, dass nicht mehr weiter vorgedrungen werden konnte.
Immerhin konnten der Höhle nochmals 44 m Neuland abgerungen werden. Außer einem Schlot gleich hinter dem Siphon kann die Liager Höhle nun als abgeschlossen gelten.
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